Rückbildungskurse
Rückbildungskurse
* Dein Körpergefühl stärken
* Deine Körpermitte stabilisieren
* Deinen Beckenboden wahrnehmen und aktivieren
Der Rückbildungskurs findet ca. 6-12 Wochen nach der Geburt statt. Im Kurs hast du Zeit, dich um dich und deinen Körper zu kümmern. Er knüpft an erste kleine Kräftigungsübungen an, die du bereits im Wochenbett mit deiner Hebamme zusammen machen kannst.
Das Training ist sanft und herausfordernd zugleich. Es ist weniger ein Fitnessprogramm, als viel mehr ein Aufwecken und Aktivieren des gesamten Körpers. Der Kreislauf wird aktiviert und dein Körpergefühl geschult. Indem deine Tiefenmuskulatur gestärkt wird, baust du Schritt für Schritt eine stabile Körpermitte auf, die dir bei der Bewältigung deines Mama-Alltags hilft.
Ich biete wöchentliche Kurse an, die über 10 Wochen gehen und INTENSIV-Kurse, bei denen wir uns 2x wöchentlich über 5 Wochen sehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dir pro teilgenommener Kursstunde 8,35 €, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. Versäumte Kursstunden erstattet die Krankenkasse nicht und müssen privat gezahlt werden.
Der Kurs findet in der Hebammenpraxis Luna Morgenroth in der der
Hermann-Elflein-Str. 19, 14467 Potsdam statt.
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AGB
Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründe die Kursteilnehmerin nicht teilgenommen hat. Die Gebühren für versäumte Stunden richten sich nach der Privatgebührenordnung des Bundeslandes (8,35 € pro Kursstunde), in dem der Kurs stattfindet. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
Privatversicherte:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistunsgerbringung.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.