Rückbildungskurse

Rückbildungskurse

Der Rückbildungskurs findet ca. 6-12 Wochen nach der Geburt statt. Im Kurs hast du Zeit, dich um dich und deinen Körper zu kümmern. Er knüpft an erste kleine Kräftigungsübungen an, die du bereits im Wochenbett mit deiner Hebamme zusammen machen kannst.

Das Training ist sanft und herausfordernd zugleich. Es ist weniger ein Fitnessprogramm, sondern mehr ein Aktivieren und Stabilisieren des gesamten Körpers. Der Kreislauf wird aktiviert und dein Körpergefühl geschult. Indem deine Tiefenmuskulatur gestärkt wird, baust du Schritt für Schritt eine stabile Körpermitte auf, die dir bei der Bewältigung deines Mama-Alltags hilft.

Ich biete wöchentliche Kurse an, die über 10 Wochen gehen und INTENSIV-Kurse, bei denen wir uns 2x wöchentlich über 5 Wochen sehen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten dir den Kurs, wenn der Kurs abgeschlossem wird, bevor dein Kind 9 Monate alt ist.
 

Der Kurs findet in der Hebammenpraxis Luna Morgenroth in der der  

Hermann-Elflein-Str. 19, 14467 Potsdam statt.

Babymassage

Optional kannst du direkt vor der Rückbildung an einem Babymassagekurs bei meiner Kollegin Lorelei Walla teilnehmen. Wenn dein Baby dann satt und aufgefüllt mit liebevoller Berührung ist, kann es sich besser entspannen, während du dich auf deine Rückbildung konzentrierst.

Melde dich an, über die folgenden Links

AGB

Die Gebühren für durchgeführte Kursstunden werden bei gesetzlich versicherten Frauen von der Hebamme direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Vergütung richtet sich dabei nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Da die Kursstunden bei einem geschlossenen Kurs aufeinander aufbauen, können neue Teilnehmerinnen nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.

Privatversicherte:
Die Teilnehmerin zahlt die Gebühren für den gesamten Kurs selbst. Die Vergütung richtet sich nach der Hebammen-Privatgebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes der Leistunsgerbringung.
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb der vereinbarten Frist (30 Tage) zu bezahlen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB). Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherung unterscheiden sich beim Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der einzelnen Versicherungstarife.